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Glossar

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Judenfeind-lichkeit

Judenfeindlichkeit – auch Antisemitismus genannt – bezeichnet abwertende Einstellungen, Vorurteile, Feindseligkeit und Diskriminierung gegenüber Jüdinnen und Juden. Diese Haltungen reichen von Stereotypen und Verschwörungserzählungen über soziale Ausgrenzung bis hin zu Hassrede und gewalttätigen Übergriffen. Judenfeindlichkeit hat eine lange Geschichte in Europa, die von religiöser Verfolgung über den Antijudaismus bis zur systematischen Vernichtung im Holocaust reicht, und ist bis heute in unterschiedlichen Formen wirksam.

Es gibt verschiedene Definitionen von Antisemitismus, die je nach Kontext unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) beschreibt Antisemitismus als „eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann“ und schließt dabei auch bestimmte Formen der Israelkritik ein. Kritiker*innen der IHRA-Definition warnen, dass sie politische Debatten einschränken könne. Alternative Konzepte wie die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus (JDA) betonen stärker die Unterscheidung zwischen Antisemitismus und legitimer Kritik an der Politik des Staates Israel.

Alle Definitionen stimmen jedoch darin überein, dass Judenfeindlichkeit ein zentrales Problem ist, das sich in individuellen Haltungen, gesellschaftlichen Strukturen und politischen Diskursen äußern kann und aktives Handeln erfordert, um Menschen und Gemeinschaften zu schützen.

Jus sanguinis (Abstammungsprinzip)

Jus sanguinis (lateinisch „Recht des Blutes“) bezeichnet ein Staatsangehörigkeitsprinzip, nach dem die Staatsbürgerschaft nicht durch den Geburtsort, sondern über die Abstammung von einem oder beiden Elternteilen bestimmt wird. Kinder erhalten also die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern, auch wenn sie in einem anderen Land geboren wurden. Dieses Prinzip wurde in vielen europäischen Staaten historisch als Mittel zur Wahrung nationaler „Homogenität“ eingesetzt.

In Gesellschaften mit hoher Zuwanderung kann das Jus sanguinis jedoch dazu führen, dass Menschen trotz Geburt und Lebensmittelpunkt in einem Land als „Fremde“ behandelt werden, weil ihnen die Staatsbürgerschaft verwehrt bleibt. In Deutschland galt lange Zeit ein striktes Abstammungsprinzip, das erst mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 teilweise durch das Jus soli (Geburtsortsprinzip) ergänzt wurde.

Kritiker:innen des Jus sanguinis weisen darauf hin, dass es die Teilhabe von Migrant:innen und ihren Kindern erschwert und zur sozialen Ausgrenzung beitragen kann.

Jus soli (Geburtsorts-prinzip)

Jus soli (lateinisch „Recht des Bodens“) bezeichnet ein Staatsangehörigkeitsprinzip, nach dem die Staatsangehörigkeit durch die Geburt im Staatsgebiet erworben wird – unabhängig von der Herkunft oder Nationalität der Eltern. Kinder, die auf dem Territorium eines Staates geboren werden, erhalten nach diesem Prinzip automatisch dessen Staatsbürgerschaft. Dieses Modell ist in klassischen Einwanderungsländern wie den USA und Kanada weit verbreitet und soll die Integration und Zugehörigkeit der dort geborenen Menschen erleichtern.

In Deutschland galt bis zur Staatsangehörigkeitsreform im Jahr 2000 fast ausschließlich das Jus sanguinis(Abstammungsprinzip). Seitdem wurde das Jus soli eingeschränkt eingeführt: Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn die Eltern seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Kritiker:innen merken an, dass das deutsche Jus soli keine vollständige Gleichstellung mit dem Modell klassischer Einwanderungsländer darstellt, da es an Bedingungen geknüpft ist. Befürworter:innen sehen darin jedoch einen wichtigen Schritt zur Förderung von Teilhabe und Integration.

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